Liebe PräsidentInnen und Vorstände der Mitgliedorganisationen der OdA KT und des DVXund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit grosser Freude darf ich euch im Namen des Vorstandes der OdA KT mitteilen, dass das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Sachen Einsprachen gegen die Genehmigung der Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten wie folgt entschieden hat:
Die Prüfungsordnung wird genehmigt.
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Das SBFI begründet seinen Entscheid unter anderem wie folgt:
"Das BBG verfolgt u.a. das Ziel, dass dem Einzelnen ermöglicht wird, sich beruflich zu entfalten und in der Arbeitswelt zu bestehen (vgl. Art. 3 Bst. a BBG). Die höhere Berufsbildung und damit u.a. die eidgenössische höhere Fachprüfung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem Erwerb der Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind (vgl. Art.26 Abs. 1 BBG). Im Bereich der Komplementärtherapie sind bereits viele Personen therapeutisch tätig und es drängt eine weitere hohe Anzahl Therapeutinnen und Therapeuten auf den Markt. Sie alle warten seit Jahren und dringend auf eine mögliche Diplomierung.
Der vorliegenden Prüfungsordnung geht ein langer und sorgfältiger Prozess voraus, wobei u.a. eine umfassende Berufsfeldanalyse erstellt wurde. Daran haben gewichtige Interessenvertreter des Berufsfeldes wie die OdASant oder das Bundesamt für Gesundheit teilgenommen. Die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten bezweckt in der Branche mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen. Deshalb besteht ein Interesse daran jede Verzögerung der Inkraftsetzung der Prüfungsordnung zu verhindern. (…)
Die Einsprechenden konnten keine schützenswerten Interessen aufzeigen, welche sie zur Einsprache legitimieren würde und die Nichtgenehmigung der Prüfungsordnung rechtfertigen würde (…)
… demnach auf die Einsprachen nicht einzutreten ist.. (…)
Gestützt auf dem soeben Gesagten, überwiegen die Interessen der OdA KT klar gegenüber derjenigen der Einsprechenden und es ist gerechtfertigt, einer alifälligen Beschwerde gegen die Genehmigung der Prüfungsordnung die aufschiebende Wirkung zu entziehen."
Sobald in den nächsten Tagen die Prüfungsordnung mit Originalunterschriften vorliegt, kann die OdA KT die erste HFP KT ausschreiben und die nächste Fassung der Prüfungsordnung mit den weiteren von der OdA KT anerkannten Methoden dem SBFI zur Publikation einreichen.
Die OdA KT eröffnet in den kommenden Wochen die Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat und Akkreditierung von KT-Ausbildungen für die von der OdA KT bereits anerkannten Methoden. Detaillierte Informationen zum Start der Verfahren folgen in einem separaten Informationsschreiben. Direkt von der OdA angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert werden in den kommenden Tagen alle InteressentInnen am Gleichwertigkeitsverfahren BZ, die InhaberInnen von Branchendiplomen KTTC und die Schulen.
Wir werden die Mitgliedorganisationen mit allen diesen Schreiben ebenfalls bedienen.
Ab 15.09.2015 wird die neue Webseite der OdA KT mit den neuen Inhalten und mit den Anmeldeformularen online gehen.
Wir bitten euch, eure Mitglieder über diese erfreulichen Nachrichten in Kenntnis zu setzen.
Für die grosse Unterstützung und das dem Vorstand während der "Zeit des grossen Wartens" entgegengebrachte Vertrauen danke ich ganz herzlich. Im Anschluss an die Delegiertenversammlung vom 25.11.2015 werden wir gemeinsam feiern. Reserviert euch also schon jetzt den Nachmittag und Abend des 25. November!
Herzliche Grüsse
Andrea Bürki
Präsidentin OdA KT